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Netflix macht Schluss mit Lustig

Kommentar: Schluss mit Account-Sharing, endgültig?

Spoilerfrei
9. September 2020, 07:47 Uhr
Spoilerfrei
Chris
09.09.20

Kommentar: Schluss mit Account-Sharing, endgültig?

Was geistert denn da seit kurzem durch die Nachrichtenkanäle? Nur negative Neuigkeiten hinsichtlich diverser Einschränkungen der so wichtigen persönlichen Freiheit(en), gar der Grundrechte. Nicht nur, dass wir nicht Mund-Nasen-Schutzmasken-frei zu zigtausenden ohne Mindestabstand einzuhalten demonstrieren dürfen ohne Ordnungswidrigkeiten zu begehen, nein, jetzt wachen auch die Streaming-Anbieter auf und nutzen ihre vorhandene Marktmacht. Natürlich zum Nachteil von uns, den Konsumenten. So der erste Eindruck.

Worüber spreche ich eigentlich? Ich meine damit das sogenannte „Account-Sharing“, das wohl jahrelang geduldet und auch ebenso zigtausendfach vollzogen wurde. Sicher gibt es auch unverbesserliche Hardliner, die hier argumentieren möchten: „Ich zahle dafür monatlich ’ne Menge Geld und mache mit dem Account daher, was ich will. Wer braucht schon AGBs, die liest ja eh keiner.“ Grundsätzlich empfiehlt es sich aber mit Mitmenschen, die sich einer solchen Argumentation bedienen, überhaupt nicht zu diskutieren. Entsprechend ziehe ich es vor, es ebenso zu halten und erkläre hier lieber, was denn dieses „Account-Sharing“ eigentlich ist.

Wie der Name schon sagt, werden durch denjenigen, der zum Beispiel den Netflix-Account besitzt und die Grundgebühr hierfür entrichtet, die eigenen Nutzungsdaten „ausgeliehen“. So können sich Freunde, Bekannte oder wer auch immer in den Besitz dieser Daten gelangt, gratis einwählen und nach Herzenslust für lau streamen. „Na und, ich darf das doch?“ könnte man nun als Beitragszahler argumentieren, „ich habe doch extra ein Premium-Abo abgeschlossen und so dürfen vier Personen gleichzeitig streamen.“ Ja, nur sollten die Streaming-Anbieter-AGBs vorher auch einmal gelesen werden. Bleiben wir beim Beispiel Netflix: Dort steht dann, dass sich nur Nutzer aus einem gemeinsamen Haushalt gleichzeitig mit identischen Zugangsdaten einloggen dürfen. Man kann sich demnach dann ein Premium-Abo in der Familie teilen, sofern man eben im selben Haushalt (oder Haus) lebt. Sprich, Mama und Papa schauen im Wohnzimmer ihre Serie, während die Teenager-Tochter in ihrem Zimmer dann eben etwas nach ihrem Geschmack streamt. Nicht erlaubt ist es folglich, die Account-Daten mit Freunden, die in einer anderen Straße, Stadt oder auch nur in der Wohnung nebenan wohnen, zu teilen. Einer CNBC Umfrage aus dem Jahr 2018 zufolge machen das aber rund 35% der Accountinhaber, Millionenverluste an entgangenen Abogebühren sind entsprechend die Folge hiervon.

Was kann mir passieren? Hier soll natürlich keine rechtliche Abhandlung geboten werden, allerdings kann pauschal die Aussage getroffen werden, dass von der einfachen Kündigung des Vertrags (Grund: Vertragsverletzung) seitens des Streaminganbieters bis hin zu Vertragsstrafen in teils empfindlicher Höhe vieles möglich ist. Muss ich mir das gefallen lassen? Diese Frage lässt sich zwar einfach mit „Ja“ beantworten und ein Verweis darauf, dass sich eben grundsätzlich, egal was man im Leben abschließt, ein Blick in die zum Vertrag gehörenden AGBs empfiehlt, wäre auch angebracht und richtig, allerdings könnte man auch mit „Nein“ antworten. Maik hat hier im Blog bereits entsprechende Informationen des Rechtsanwalts Christian Solmecke gepostet.

Kommentar: Schluss mit Account-Sharing, endgültig?

Ich teile meine Account-Daten nicht, will deswegen aber nicht als richtlinienkonformer Bürokrat gesehen werden, der stets die AGBs aller geschlossener Verträge mit seinem Anwalt in epischer Breite bespricht und buchstabengetreu befolgt. Nein, ich halte mich nur allgemein gern an bestehendes Regelwerk, hierunter fällt unter anderem auch die STVO (Straßenverkehrsordnung). Das bedeutet für mich im Kleinen, dass ich Einbahnstraßen nur in der richtigen Richtung befahre, an roten Ampeln stehen bleibe und Fußgängern an entsprechend gekennzeichneten Stellen („Zebrastreifen“) das gefahrlose Überqueren der Straße ermögliche. Dabei fällt mir kein Zacken aus der Krone. Bin ich deswegen langweilig oder spießig? Nö. Das gehört sich ja auch schließlich so.

„Ohne schlechte Menschen gäbe es keine guten Anwälte.“ (Charles Dickens)

Zurück zum Streaming: Wenn ich bei Netflix für das Premium-Abo aktuell monatlich 15,99€ bezahle und dafür mit bis zu vier Geräten gleichzeitig in UHD-Qualität streamen kann, so finde ich das Preis-/Leistungstechnisch durchaus angemessen. Reicht es mir aus, nur mit zwei Geräten gleichzeitig und auch „nur“ in HD-Qualität zu streamen, sind dafür 11,99€ im Monat fällig. Single-User streamen im „Basic-Abo“ in SD-Qualität für 7,99€. Wer auch das nicht ausgeben möchte, soll eben die Finger vom Streaming lassen oder sich, wie früher durchaus üblich, auch einmal bei Freunden treffen und Serien oder Filme in Gemeinschaft „live vor Ort“ erleben. Bislang findet dort nämlich noch keine Überwachung statt, wie viele Menschen tatsächlich vor der „Flimmerkiste“ sitzen. Ob das nun eine oder zehn Personen sind, ist dem Streaming-Anbieter völlig egal, solang dieser eine auch sein Abo bezahlt. Hochwertige Produktionen wie „Stranger Things“ oder „Dark“ bedeuten gleichzeitig auch hohe Ausgaben für Netflix und irgendwie muss das Geld dafür ja auch verdient werden, wenn man schon ohne Werbeeinnahmen auskommen will.

Auch im Jahr 2020 gilt: Anders als Wasser, Strom und mittlerweile auch Internet zählt Streamen nicht zu den existenziellen Grundbedürfnissen der Menschheit. Niemand muss einen Streaming-Account besitzen um „dazu zu gehören“ oder „in zu sein“. Die Streaming-Anbieter haben mittlerweile aber dank des Einsatzes künstlicher Intelligenz wesentlich mehr Mittel zur Hand, illegales Account-Sharing einzudämmen bzw. diejenigen, die es betreiben, ausfindig zu machen. Eines dieser Produkte nennt sich CSI (nein, nicht die Serie, sondern „Credentials Sharing Insight“), noch gibt es keine weiteren Informationen dazu, welcher Betreiber es in welcher Form einsetzt, eine Übersicht was das Programm aber kann, gibt es hier. Wer sich keiner Schuld bewusst ist und brav seine Gebühren zahlt, braucht sich also nach wie vor keine Sorgen zu machen. Wer allerdings umsonst schaut, bekommt in Zukunft wohl seine gerechte Strafe. Meiner Meinung nach mehr als verdient.

Meinen Kommentar möchte ich mit einem Zitat von Bertrand Russel abschließen:

„Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.“

Bilder: Filmdaily, Feicke, Netflix, Stern

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5 Kommentare

  • Erdbeerfelder

    Die Argumentation ist verständlich, aber dann brauche ich bald einen Nebenjob für Streamingportale. Netflix zwingt einen zum großen Paket, Singleuser mit UHD gibt es nicht also 15,99€.
    Dann gibt es aber auch noch Prime Video mit Hochkarätern wie z.B. The Boys, kommen nochmal 5,75€ im Monat (Jahresabo) drauf. Disney plus wegen Star Wars und den Kindern, also nochmal 5,75€ im Monat (Jahresabo) plus evtl eine HD Plus Karte, wieder 5,75€, Skyabo (da wäre wenigsten Netflix mit drinne) und die GEZ egal ob ich öffentlich schaue/höre oder nicht.

    Musik? Stimmt, da gibt es noch Spotify mit knapp 15€ im Monat.

    Ich weiß, Spaß kostet, aber die fortschreitende Fragmentierung der Streamingdienste wird über kurz oder lang wieder zu mehr illegalen Downloads führen.

    • Danke für den Kommentar. Sehr nachvollziehbar, und richtig: wie immer geht es (den Streaming-Anbietern) eben „ums Geld“. Sie leben ja (nur) davon.

  • Anonymous

    Ein „fleck“-gebundener Online-Streaming-Service, die mit Strafen droht, anstatt entsprechende Funktionen einzuführen, um unerwünschte Nutzung zu vermeiden… Hmm… Das heißt, ich darf, obwohl ich bezahle, draußen (Bus/Bahn/Zahnarzt/ wo auch immer mir danach ist) auch nicht streamen? Das ist so, wie wenn man mir ein Auto gibt und sagt: „Das ist deins, solange du es volltankst, aber du darfst damit nur um den Block fahren.“

    Ich finde es ja gut, dass Sie sich an die Straßenverkehrsordnung halten, aber da geht es, wie der Name schon sagt, mindestens um Ordnung und im schlimmsten Fall um Menschenleben, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten. Was ich damit sagen möchte, ohne es dramatisieren zu wollen: Es gibt Regelungen, die vernünftig sind und welche, über deren Nutzen man streiten kann. Grundsätzlich sollte man alles, was Menschen vorgeben, hinterfragen. Nicht (nur) aufgrund von Misstrauen, sondern einfach um Bescheid zu wissen, was wofür gut ist oder nicht. Zurück zu Streaming-Diensten: Klar, sie wollen alle Geld machen. Ist auch kein Problem. Wer Leistung erbringt, darf auch zur Kasse bitten. Aber mit derart eigenartigen Einschränkungen läuft es nicht. Wer Eintritt zahlt, darf rein, alle anderen nicht. Will man das erreichen, sollte man einen „technischen Türsteher“ aktivieren. Unternehmen sollten feinfühliger mit den Bedürfnissen ihrer Kunden umgehen, denn sie leben von den Kunden. Wenn du nicht willst, dass man deine Äpfel stiehlt, kannst du nen Elektrozaun drumrumbauen und die Äpfel weiterverkaufen. Just be nice. 😉

    • Danke für den ausführlichen Kommentar. Zu großen Teilen kann ich nur zustimmen, vielleicht liest ja irgendwann einmal einer der Verantwortlichen hier mit und kann mit der einen oder anderen Anregung auch etwas anfangen. Verbesserungspotential besteht natürlich!

      • Thorsten

        Habe ich schon ein Familien abo so sollte das bezahlende Mitglied eine strasse weiter schauen können. Sicherlich die AGB könnten auch erweitert werden indem sie einen minimalem aufpreis diese möglichkeit ermöglichen. Es geht eben nicht immer nur ums Geld verdienen. Familien Abo ist Familien Abo und hier sollte ganz einfach eine Erweiterung erfolgen 👍


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