Das Dschungelcamp ist in dieser 19. Staffel nicht nur mit Spinnen, Kängurhoden und Ekelprüfungen gefüllt, sondern mit juristischen Minenfeldern, auf denen Kandidatinnen und Kandidaten mit erstaunlicher Sorglosigkeit herumhüpfen. Wir begleiten das Camp hier ja täglich mit unserem Dschungel-Tagebuch – und konnten so dank RTL-Unterstützung jede Menge Details aus dem Camp protokollieren.
Und wer dieser Tage die aktuellen Folgen von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ schaut, bekommt fast nebenbei ein Intensivseminar in Beleidigung, übler Nachrede, Persönlichkeitsrecht, Antisemitismusdebatte, Presserecht und der Frage, was Satire in Deutschland eigentlich noch darf. Dass ausgerechnet ein Reality‑Format, das sich jahrelang mit Würmeressen und Lagerfeuerzoff begnügte, zum verdichteten Brennpunkt heikler Rechtsfragen wird, ist für mich fast schon eine bittere Ironie – und gleichzeitig ein ziemlich genauer Spiegel dafür, wie enthemmt inzwischen (nicht nur vor laufender Kamera) geurteilt, etikettiert und behauptet wird.
Ariel wählt deftige Worte – juristisch im Grenzbereich
Es geht in dieser Staffel fast schon nicht mehr nur um die Frage, wer die Krone bekommt, sondern darum, wem man was öffentlich sagen darf, ohne eine Abmahnung, Klage oder eine Programmbeschwerde zu riskieren. Die Kandidatin Ariel beschimpft ihren Mitcamper Gil Ofarim vor Millionenpublikum als „Verbrecher“, „Lügner“ und schießt sich tagelang auf ihn ein, wie unter anderem FOCUS online dokumentiert: Ariel „machte […] nicht mit konstruktiver Kritik auf sich aufmerksam, sondern mit Beleidigungen oder falschen Behauptungen. So bezeichnete sie Gil Ofarim in der RTL-Show als ‚Lügner‘ und ‚Verbrecher‘.“ Diverse YouTube-Formate zelebrieren die Eskalation gleich mit: „Im Zentrum steht Ariel, die Gil Ofarim im Streit scharf angreift und ihn wörtlich als ‚Verbrecher‘ bezeichnet“, heißt es in einem Dschungelcamp‑Rückblick, der den Tag der Eskalation nacherzählt. Bei Promi‑Clip-Formaten wird der „Verbrecher“-Spruch als Wendepunkt der Staffel verkauft, „ein Satz, der für Entsetzen sorgt“. Parallel ordnet ein Medienanwalt in einem weiteren Video ein, warum Ariel die Wortwahl „Lügner“ und „Verbrecher“ teuer zu stehen kommen könnte und spricht von möglichen Kosten im fünfstelligen Bereich.
Ariel spart im Laufe der 2 Wochen nicht an harten Attributen. Sie bezeichnete Ofarim als „kranken Lügner“, „geisteskrank“ und – juristisch besonders heikel – als „Verbrecher“. In der Folge vom 26. Januar 2026 eskalierte die Situation, als sie ihn direkt am Lagerfeuer konfrontierte: „Das G steht für gelogen. Du bist ein Täter. Du kommst in ein Format, das ganz Deutschland sieht und das Erste, was du sagst, ist, wegen einer Unterlassungserklärung kann ich nicht reden?“ Später setzte sie im Dschungeltelefon noch einen drauf: „Ich kann auch mit Gil nicht arbeiten, was er getan hat. Er ist ein Verbrecher in meinen Augen.“
Juristisch steckt darin mehr als nur der übliche Reality‑Trash. Eine Person als „Verbrecher“ zu bezeichnen, ist nicht einfach eine unfreundliche Meinung. „Verbrecher“ ist im Alltag eine klare Tatsachenbehauptung: jemand, der eine Straftat von erheblicher Schwere begangen hat. Im Fall Ofarim ist die Lage besonders heikel: Sein Prozess um den Leipziger Hotel-Vorfall wurde nach seinem Geständnis und der Verfahrenseinstellung geführt, er gilt juristisch als nicht vorbestraft – „juristisch galt Ofarim seitdem als unschuldig“, formulierte t‑online zur Historie des Falls. Wer ihn nun trotzdem pauschal zum „Verbrecher“ erklärt, bewegt sich mitten in den Tatbeständen von Beleidigung, übler Nachrede oder – je nach Konstellation – sogar Verleumdung. Genau diesen Punkt hebt FOCUS hervor, wenn das Portal schreibt, Ariel drohten „juristische Konsequenzen“, weil sie sich „auf Gil Ofarim eingeschossen“ und ihn wiederholt öffentlich so tituliert habe.
Der besondere Reiz – und die besondere Gefährlichkeit – liegt darin, dass diese Sätze nicht im Privatgespräch fallen, sondern in einer RTL‑Show in der Primetime. Millionenpublikum, Wiederholungen, Clips auf Social Media, YouTube‑Aufbereitung: Die Reichweite ist kaum zu überschätzen. Hier prallt das Grundrecht der Meinungsfreiheit auf den Ehrenschutz. Während die Bezeichnung „Lügner“ in diesem speziellen Kontext (nach Ofarims Geständnis vor dem Landgericht Leipzig) unter Umständen noch als zulässiges Werturteil durchgehen könnte, ist die Bezeichnung als „Verbrecher“ eine Tatsachenbehauptung, die Gil Ofarim juristisch angreifen könnte. Ofarim wurde zwar wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt, das Verfahren wurde jedoch gegen eine Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt. Das bedeutet: Er gilt formal als unschuldig und ist nicht vorbestraft. Ihn als „Verbrecher“ zu titulieren, rührt am Tatbestand der Beleidigung oder sogar der üblen Nachrede. Ariel scheint das egal zu sein – für sie zählt die „Reality-Wahrheit“, nicht das Strafgesetzbuch. In einem juristischen Erklärvideo wird die Dimension auf den Punkt gebracht: „Heftiger Eklat im Dschungelcamp! Ariel schießt scharf gegen Gil Ofarim und bezeichnet ihn vor Millionenpublikum als ‚Verbrecher‘. […] Juristen warnen: Es drohen Abmahnung, hohe Anwaltskosten und möglicherweise sogar ein Gerichtsverfahren“, heißt es dort, verbunden mit der Einschätzung, im schlimmsten Fall könne das Ganze bis zu 50.000 Euro kosten. Damit wird deutlich: Was im Camp als Zuspitzung, Dramaturgie und „TV‑Moment“ funktioniert, ist aus rechtlicher Sicht nichts anderes als eine on air übertragene Persönlichkeitsrechtsverletzung – und Ariel agiert nicht als Privatperson im Off, sondern als Teil eines kommerziellen Formats, das mit genau diesen Konflikten Quote macht.
Ich persönlich fand diese Angriffe extrem nervig und vollkommen überzogen – zumal sie das immer wieder wiederholt hat, und auch die anderen Camp-Bewohner munter durchbeleidigt hat. Was für Probleme muss sie persönlich haben, wenn sie laufend ausrastet und auf Beleidigungen, Verleumdungen und Unverschämtheiten zurückgreift – schlimm! Auch hier im Blog finden sich entsprechende Kommentare genervte Dschungel-Zuschauer:innen. Immerhin hat sie vor dem Halbfinale das Camp endlich verlassen.
Gil Ofarims Verschwiegenheitserklärung – gibt’s die überhaupt?
Dem gegenüber steht ein Gil Ofarim, der im Camp gerne mit rechtlichen Begriffen hantiert – allerdings auf erstaunlich wackeliger Grundlage. Zwei Wochen lang verweist er auf eine angebliche Verschwiegenheitserklärung, die ihn binde und daran hindere, über den Hotel‑Skandal zu sprechen. Doch außerhalb des Dschungels ist das längst korrigiert worden: „Allerdings hatte der Anwalt des Leipziger Hotelmitarbeiters bereits in einer Pressemitteilung klargestellt: Einen Schweigedeal habe es nie gegeben – lediglich eine Unterlassungserklärung, die dem Sänger untersage, die Vorwürfe zu wiederholen“, ordnet der stern ein. t‑online und Bild berichten in dieselbe Richtung, wenn sie die Verfahrensgeschichte nachzeichnen. Ofarim redet also im Camp medienwirksam über eine „Verschwiegenheitserklärung“, wo es tatsächlich um eine klassische Unterlassung geht – zwei sehr verschiedene Paar Schuhe.
Genau in diesem Missverständnis liegt ein bemerkenswerter Moment dieser Staffel. Ein prominenter Kandidat nutzt den Nimbus von „Geheimverträgen“ und „Schweigeabsprachen“, um seine Zurückhaltung zu begründen, während die juristische Wirklichkeit deutlich nüchterner ist. Die Unterlassungserklärung verbietet ihm, bestimmte Behauptungen – insbesondere gegen den Hotelmitarbeiter – zu wiederholen, sie zwingt ihn aber nicht pauschal zur Funkstille. Während er sich im Lagerfeuer-Gespräch auf angebliche juristische Fesseln beruft, korrigiert ihn die Protokolllage außerhalb des Camps längst. Genau das betonen Medienberichte, wenn sie den Satz „Verschwiegenheitserklärung oder Unterlassungserklärung?“ als Zwischenüberschrift wählen und den Widerspruch sezierend herausarbeiten. Dass RTL Ofarim trotzdem Raum gibt, diese vermeintliche Verschwiegenheit zu inszenieren, ist medienpolitisch mindestens genauso interessant wie die Flughöhe Beleidigungen seiner Mitcamperin.
Als wäre das noch nicht genug, dreht Ofarim selbst an der Wahrheitsschraube, wenn er das berühmte Beweisvideo aus Leipzig im Dschungelcamp quasi zum „Fake“ erklärt. Im Gespräch mit Simone Ballack behauptet er: „Es wurde nachgewiesen, dass das Band nicht das Originalband ist. Es wurde nachgewiesen, dass Sekunden vom Band gefehlt haben“, und: „Das Video, das im Umlauf ist, ist nicht das Original. Das Video, das der Digitalforensiker hatte, ist nicht das Original.“ Bild fasst seine Ausführungen zusammen mit: „Nun brach er am Lagerfeuer überraschend sein Schweigen. Und behauptet: Das damalige Beweis-Video aus dem Hotel sei ein Fake gewesen.“ Aus juristischer Sicht ist das brisant, weil hier nicht nur eigene Narrative nachjustiert werden, sondern der Vorwurf einer Manipulation im Raum steht – wiederum öffentlich, wiederum in einem Millionenformat. Wenn Ofarim behauptet, es sei „nachgewiesen“, dass Sekunden fehlen und das Band nicht das Original sei, dann ist das mehr als eine subjektive Erinnerung, es ist eine Tatsachenbehauptung, die sich grundsätzlich als wahr oder unwahr erweisen lässt.
Damit nähert sich Ofarim selbst jenen Grenzen, die Ariel mit ihrem „Verbrecher“-Label überschreitet – allerdings auf einer anderen Ebene: Er delegitimiert ein Beweismittel, das in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und in einem rechtsstaatlichen Verfahren verwertet oder zumindest geprüft worden ist. Dass er damit implizit wiederum Dritte – etwa das Hotel oder Ermittlungsbehörden – in ein schlechtes Licht rückt, liegt auf der Hand. Juristisch würde man sich hier fragen müssen: Wo endet die zulässige Verteidigung des eigenen Rufes und wo beginnt die unzulässige Verdächtigung? Dass Ofarim im selben Atemzug betont: „Ich bin nicht verurteilt, ich bin nicht vorbestraft. Ich bin freigesprochen. Also was?“, wie t‑online ihn zitiert, zeigt, wie stark er im Camp versuchen muss, den Rechtsstatus gegen die mediale Erzählung „Lügner“ und „Verbrecher“ zu setzen. Der Dschungel wird so zur Bühne eines Reputationsprozesses, der längst vor Gericht entschieden, aber in der Öffentlichkeit noch nicht befriedet ist.
Stefan Raab greift mal wieder daneben
Der juristische Plot der Staffel bekommt schließlich eine zusätzliche Dimension durch die Stefan‑Raab‑Sendung „Die halbe Stunde nach der Stunde danach“. Während im Camp die Gemüter kochten, sorgte außerhalb des Dschungels diese Sendung für einen handfesten Skandal, der für RTL zur PR-Katastrophe wurde. Stefan Raab, der mit seiner Show das Geschehen kommentierte, griff Gil Ofarim auf eine Weise an, die weit über das Maß an bissiger Satire hinausging.
In einem Einspieler wurde Ofarim nicht nur für seine Lügen kritisiert, sondern es fielen Begriffe wie ein angebliches „Betrüger-Gen“, wie die Jüdische Allgemeine dokumentiert. Zudem wurde ein fiktives Gewinnspiel namens „Geld oder Gil“ präsentiert. Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Die Autorin Anja Rützel brachte es bei Der Spiegel auf den Punkt: „Dieser Witz macht Lügen zu einer angeborenen Neigung und wird damit antisemitisch anschlussfähig, weil er an das alte Stereotyp vom ‚von Natur aus betrügerischen Juden‘ andocken kann.“
RTL reagierte laut dem Pro Medienmagazin ungewohnt schnell und nahm die komplette Folge vom 27. Januar (ausgerechnet dem Holocaust-Gedenktag) von der Streamingplattform RTL+ offline. Ein Sprecher wird beim Deutschlandfunk zitiert: „Es wird eingesehen, dass der Einspieler zu Missverständnissen führen konnte. RTL weist jede Form von Antisemitismus entschieden zurück.“
Was die Sache so gefährlich macht: Hier bewegen wir uns im Bereich der Volksverhetzung oder zumindest der massiven Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Bedienen jahrhundertealter antisemitischer Klischees unter dem Deckmantel der „humoristischen Überspitzung“ ist rechtlich kaum zu halten, wenn es eine ganze Gruppe herabwürdigt oder Hass schürt. Dass RTL die Reißleine zog, war eine notwendige Schadensbegrenzung, zeigt aber auch, wie sehr die redaktionelle Kontrolle bei der Personalie Raab versagt hat.
Interessant ist dabei nicht nur der Inhalt des Einspielers, sondern die Geschwindigkeit, mit der der Sender reagiert, wie turi2 dokumentiert. Während Ariel weiter im Camp „Lügner“ und „Verbrecher“ sagen darf und Ofarim unbehelligt vom Lagerfeuer aus das Hotelvideo zum „Fake“ erklärt, zieht RTL bei Raab die Notbremse und nimmt die Ausgabe vom eigenen Streamingdienst, wie Der Spiegel aufzeichnet. Offiziell heißt es, man weise jede Form von Antisemitismus entschieden zurück, sehe aber ein, „dass der Einspieler zu Missverständnissen führen konnte“. Übersetzt: Man will den Antisemitismusvorwurf nicht ausdrücklich anerkennen, akzeptiert aber, dass man hier eine rote Linie mindestens berührt hat. Die Folge ist offline, die YouTube‑Version der Show wurde gekürzt, die medienrechtliche Risikobewertung fiel offenbar anders aus als beim Lagerfeuer‑Smalltalk im australischen Bush.
Munter durchbeleidigen praktisch ohne Konsequenzen – kennen wir aus Facebook & Co.
Damit stellt sich die Frage, welche Art von Rechtsrisiko im Jahr 2026 am schnellsten zum Eingreifen führt. Ist es die potenzielle Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine einzelne Kandidatin? Der reputationsgefährdende Umgang eines prominenten Teilnehmers mit einer laufenden oder abgeschlossenen Causa? Oder sind es antisemitische Codes, die mitten in eine ohnehin angespannte gesellschaftliche Debatte fallen – dazu ausgestrahlt ausgerechnet zum Holocaust‑Gedenktag, wie einige Medien kritisch hervorheben? Der Eindruck drängt sich auf, dass Sender sehr viel sensibler reagieren, wenn es um strukturelle Diskriminierung, Antisemitismusvorwürfe und international sichtbare Shitstorms geht, als bei „klassischen“ Beleidigungs- oder Ehrschutzfragen, die man offenbar lieber Gerichten und Anwälten überlässt.
Aus medienrechtlicher Perspektive ist diese Staffel damit ein spannendes Beispiel dafür, wie unterschiedlich Rechtsgüter gewichtet werden, je nach öffentlichem Druck, Symbolik und politischer Sprengkraft. Ariel muss sich möglicherweise mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen auseinandersetzen, wenn Ofarim oder dessen Anwälte den Weg gehen, den Medienanwälte im Web bereits skizzieren. Ofarim selbst jongliert mit Halb‑ und Unwahrheiten über Verschwiegenheitserklärungen und „Fake“-Videos und könnte damit die nächste Runde des Konflikts anstoßen – diesmal nicht vor einem Straf-, sondern vor einem Zivilgericht. Und RTL erlebt durch Raab schmerzhaft, dass Satire, die sich antisemitischer Bilder bedient, nicht nur eine Frage des Geschmacks ist, sondern schnell zu einer Frage der Plattformverantwortung und des Reputationsschutzes wird, die unmittelbar aufs Programm durchschlägt.
Diese Dschungelcamp-Staffel sticht heraus
Für mich ist diese 19. Dschungelcamp‑Staffel damit nicht als weiteren Ausrutscher der Reality‑Kultur abzutun, sondern als Verdichtung einer Entwicklung, die wir in den letzten Jahren in Talkshows, Podcasts und Social‑Media‑Formaten beobachten: Die Lust an der drastischen Zuspitzung wächst, während die Sensibilität dafür sinkt, dass Worte juristische Folgen haben. Menschlichkeit und Moral treten dabei gänzlich in den Hintergrund. Ariel steht mit ihrem „Verbrecher“-Spruch nur stellvertretend für eine ganze Generation von Reality‑Persönlichkeiten, die gelernt haben, dass es ohne Übertreibung keine Aufmerksamkeit gibt. Gil Ofarim verkörpert die Figur des Prominenten, der versucht, einen juristisch erledigten Skandal mit neuen Deutungsangeboten zu überschreiben – notfalls mit dem Narrativ der manipulierten Beweise. Und Stefan Raab zeigt, wie dünn der Grat geworden ist, auf dem entertainmentgetriebene Satire in Zeiten einer sensiblen Antisemitismusdebatte balanciert. Und für mich leider auch, wie tief das Niveau von Stefan Raab inzwischen gesunken ist.
Bilder: RTL






































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