Verbraucherzentrale versus Amazon 1:0 – der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video geklagt. Das Urteil des Landgerichts München I hat so geurteilt: Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video im Februar 2024 war unzulässig. Amazon habe hier Verbraucher:innen getäuscht. Wir hatten seinerzeit schon hier im Blog darüber berichtet – und auch über die Möglichkeit, sich an einer Sammelklage gegen Amazon zu beteiligen.
Werbung beim Streamen sehen oder für 2,99 Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei streamen: Diese Änderung hatte Amazon bei seinen Prime-Video-Nutzer:innen Anfang Januar 2024 eingeführt – wir hatten hier darüber berichtet. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands war das nicht ausreichend, damit die Änderung wirksam werden können. Der Anbieter müsse sich die Zustimmung seiner Nutzer:innen einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Der vzbv hatte die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abgemahnt und hatte dann gegen das einseitige Vorgehen den Klageweg beschritten. Jetzt ist das Urteil da, Aktenzeichen 33 O 3266/24.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert das so: „Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten.“
Woran sich die Verbraucherzentrale gestoßen hat, und was jetzt im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts bestätigt wurde, war das Vorgehen der Amazon Digital Germany GmbH, ihre Bestandskunden per E-Mail darüber zu informieren, dass ab Februar 2024 Prime Video-Titel Werbung enthalten würden. Es bestünde kein Handlungsbedarf, der Preis für die Mitgliedschaft würde sich nicht ändern. Den Betroffenen wurde zugleich eine werbefreie Option für 2,99 Euro pro Monat angeboten.
„Das Gericht sieht in diesem Vorgehen eine unzulässige Vertragsänderung durch Amazon“, erläutert die Verbraucherzentrale jetzt. Angebote von Prime Video wurden zuvor ohne Werbeunterbrechungen angeboten. Die Berechtigung zur einseitigen Einführung von Werbeunterbrechungen ergab sich nach Auffassung des Gerichts weder aus den Vertragsbedingungen noch aus dem Gesetz. Daher wertete das Gericht die Ankündigung in der E-Mail wohl als Irreführung. Zudem wurde Amazon zur Richtigstellung gegenüber den Betroffenen verurteilt.
Erstattung von 36 Euro pro Jahr möglich
Das Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands zielt auch darauf, dass Amazon ähnliche Änderungsversuche in Zukunft unterlässt. In einem separaten Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage auf Schadensersatz eingereicht. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale Sachsen unter anderem erreichen, dass Betroffene eine Entschädigung erhalten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem Urteil ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon. Um sich der Sammelklage anzuschließen, können sich Betroffene kostenlos im Klageregister eintragen. Die Verbandsklage gegen den Streaminganbieter hatte das Bundesamt für Justiz (BfJ) freigeschaltet: Wer sich der Klage anschließen möchte, muss sich über dieses Anmeldeformular im Verbandsklageregister des BfJ eintragen – das haben bisher knapp 150.000 Nutzer:innen getan. Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, bekommen Betroffene ihr Geld zurück. Der Sammelklage können sich alle Nutzer:innen anschließen, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. „Das gilt sowohl für Amazon-Kunden, die das Zusatz-Abo abgeschlossen haben, als auch für Kunden, die nichts getan haben“, sagte seinerzeit Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Man muss den Video-Dienst nicht genutzt haben, das Abo muss auch nicht mehr bestehen. Auf ein Jahr gerechnet geht es um etwa 36 Euro und wir rechnen mit einer Verfahrensdauer von mehreren Jahren. Am Ende können also mehrere Jahre zusammenkommen.“
„Wir sprechen hier von etwa 36 Euro pro Jahr“, hatte Michael Hummel seinerzeit angedeutet. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren könne sich das durchaus lohnen. Der Rechtsexperte rechnete laut DER SPIEGEL aber mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer.





































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