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Nebenkostenprivileg wird abgeschafft

Kabel-TV-Pflicht für Mieter fällt: bis 9 Monate MagentaTV kostenlos

Spoilerfrei
19. November 2023, 18:56 Uhr
Spoilerfrei
Michael
19.11.23

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 fällt die Pflicht für Mieter:innen, die Kosten für Kabel-TV über die Mietnebenkosten bezahlen zu müssen. Dann können sie selbst entscheiden, welchen TV-Anbieter sie nutzen möchten. Eine gute Gelegenheit, sich schon jetzt über attraktive Alternativen zu informieren. Die ersten Anbieter bringen sich bereits in Stellung, so dass man als Mieter:innen bereits jetzt profitieren und ordentlich sparen kann. Magenta TV zum Beispiel bietet neun Monate kostenlosen Zugang, so dass man frühestens ab Juli 2024 zahlen muss. Ab Monat 10 werden dann die jeweiligen monatlichen Tarifgebühren fällig. Bis zum Wegfall der gebühren über die Mietnebenkosten kann man also Kabel-TV und Magenta TV schauen, ohne Mehrkosten entsprechend.

Kabel-TV-Pflicht für Mieter fällt: bis 9 Monate MagentaTV kostenlos

Hintergrund: Das bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Mieter:innen

Zum Hintergrund: Ab dem 1. Juli 2024 wird die Pflicht zur Zahlung eines Pauschalbetrags für den TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten der Miete aufgehoben. Dies bedeutet, dass Mieter:innen die Freiheit haben, ihren eigenen TV-Anbieter zu wählen. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale macht das deutlich: Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit noch über die Nebenkosten mit abrechnen – eine Regelung aus der Anfangszeit des Kabelfernsehens, als das noch eine echte Innovation mit Mehrwert war. Diese Umlage der Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner:innen nennt man Nebenkostenprivileg. Mieter:innen müssen also bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn sie ihn nicht nutzen. Aber: Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen, per Gesetz am 1. Dezember 2021; allerdings gewährte man eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Heißt: Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Nutzer:innen ihre Fernsehempfangsart dann frei wählen – und da setzt zum Beispiel die Deutsche Telekom mit dem Magenta TV-Angebot an. Alternativ sind auch DVB-T2 HD – Fernsehen über die Antenne, Satellit – Senderempfang frei und unverschlüsselt oder weitere Varianten von IPTV, also Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst möglich. Mal abwarten, welche Angebote von anderen Streamingdiensten noch kommen werden. Magenta TV ist da natürlich sehr früh dran und hat dank der vielen Pakete auch ein für viele interessantes Portfolio.

Und das Magenta TV Paket lässt sich sogar noch ziemlich günstig aufrüsten: Für den Tarif MagentaTV Smart Netflix zahlen Mieter:innen nach Ablauf des neunmonatigen Nulltarifs 10 Euro monatlich statt der üblichen 13 Euro. Das Angebot umfasst neben MagentaTV das Netflix Standard Abo mit Werbung sowie RTL+ Premium.

Anleitung für Mieter:innen: Wie kann ich von Kabel auf Magenta TV wechseln?

Stellt sich die Frage, wie die Umstellung praktisch vonstatten geht. Wenn man den Kabelanschluss nicht mehr nutzen möchte, wird dieser durch den Kabelanbieter gesperrt, zum Beispiel beim Sternnetz im Keller oder bei der verbreiteten Baumstruktur in der Wohnung. Wie bei Mieter:innen der aktuelle Stand ist, kann man über die jährliche Nebenkostenabrechnung sehen – zum Beispiel ob und welchen Betrag man aktuell für den Kabel-TV-Anschluss an die Vermieterinnen bezahlen muss. Wie es zur Umstellung kommt, erklären Fahri Yardim und Christian Ulmen:

Ob man wechseln kann, lässt sich über ein Portal der Telekom ermitteln. Auf dieser Website kann man das einfach prüfen lassen. Passt alles, kann man entsprechend buchen. Kündigen muss man beim Vermieter oder bei der Vermieterin übrigens nicht, da die Umlage ab 1. Juli 2024 gesetzlich einfach nicht mehr zulässig ist.

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