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Streaming-Recht erklärt

Mögliche Strafen bei Account-Sharing von Netflix, Disney+ & Co.

Spoilerfrei
4. Oktober 2022, 14:39 Uhr
Spoilerfrei
Maik
04.10.22

Die Leute von Gansel Rechtsanwälte hatten uns kürzlich erst erklärt, welche hiesigen Gesetzt in der Serie „Game of Thrones“ gebrochen worden wären, wenn sie denn dort gelten würden. Jetzt geht es deutlich realitätsnaher und praktischer zu. Im neuen Video wird auf die rechtliche Seite eingegangen, wenn man Account-Sharing mit Netflix, Amazon Prime Video und Co. betreibt. Da hatten wir zwar schon einmal ein Video zu im Blog, das ist mittlerweile aber bereits über zwei Jahre alt, zudem geht es hier auch um den Fall, dass falsche Personenangaben bei der Nutzung von Streaming-Plattformen gemacht werden – zum Beispiel, um den siebten Gratismonat abzustauben. Außerdem geben Anbieter wie Netflix zuletzt ja an, verstärkt gegen eigentlich gegen die Nutzungsrichtlinien verstoßendes Account-Sharing vorzugehen. Da lohnt ein neuerliche Blick auf mögliche Konsequenzen.

„Millionen Nutzer schauen Filme und Serien auf mindestens einer der großen, prominenten Streaming-Plattformen. Doch nicht alle zahlen den vollen Preis für die Nutzung von Netflix, Spotify, Disney+ und Co. Denn das sogenannte Account-Sharing ist eine gängige Praxis in Freundeskreisen. Ebenso erschleichen sich viele die kostenlosen Probemonate mit falschen Personenangaben und immer neuen Mailadressen. Doch was passiert, wenn man dabei erwischt wird? Rechtsanwalt Emre Arpaci klärt uns darüber auf.“

Dass Account-Sharing betrieben wird, ist genauso einleuchtend, wie die Tatsache, dass Streaming-Anbieter verstärkt dagegen vorgehen wollen. Es gibt immer mehr Plattformen auf dem Markt, die zudem auch immer teurer werden – das kann sich kaum noch jemand einzeln leisten, wenn man sich mehrere Dienste sichern möchte. Da liegt es nahe, die Kosten unter Freunden zu teilen. Eigentlich verstößt das gegen die Richtlinien der Plattformen, aber in den frühen Phasen des Markteintrittes ist man früh über jede:n neue:n Nutzer:in und blickt wissentlich darüber hinweg. Immerhin werden alle ein bisschen angefixt. Doch dann kommt die Marktsättigung, wenn Plattformen nur noch weitere User für sich gewinnen können, indem gegen Multi-Accounts vorgegangen wird. Dabei gilt immer abzuschätzen, wie viele Leute man letztlich dadurch auch komplett verlieren kann.

Der Markt ist hart umkämpft, da wir mittlerweile in einer Situation leben, in der Leute nicht nur nicht genug Zeit, sondern auch bei weitem nicht genug Geld zur Verfügung haben, um einfach mal alle Systeme, die einem gefallen könnten, zu zahlen. Es wird spannend, in welche Richtung sich das alles noch bewegen dürfte. Vielleicht kommen Netflix und Co. ja mal auf die Idee, eine Art „Partner-Abo“ anzubieten, das man hoch-offiziell teilen darf. Dann halt nur etwas teurer als ein einzelner Account, aber günstiger als zwei. Das wäre doch mal was!

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20 Kommentare

  • Bei wie vielen 100.000 Menschen wollen die Anwälte der Streaming-Dienste denn bitte den Versuch starten, vor Gericht nachzuweisen, dass die Person, mit der ein Account geteilt wird, nicht zur eigenen Familie gehört?
    Die juristische Definition der Familie, oder auch Lebensgemeinschaft, ist heutzutage so weit gefasst, dass es ziemlich aufwendig wird, in jedem Einzellfall nachzuweisen, wer Teil davon ist und wer nicht. Je mehr Menschen gegen angedrohte Strafen durch die Streaming-Dienste Widerspruch einlegen werden, um so schneller werden die Anbieter aus Kostengründen dazu gezwungen sein, sich eine andere Strategie zu überlegen. Zum Beispiel das mit dem „Partner-Abo“.

    • Vermutlich werden die erstmal simple Regeln aufstellen, die z.B. über automatisierte IP-Kontrollen gehen, um dann Leute vom Dienst auszuschließen. Das können die dann alles über die AGB und ohne teure Anwälte machen. Wer dann dagegen klagt plus all die komplizierten Einzelfälle und technischen Gegenmittel, ist dann wieder eine andere Frage, stimmt… ;)

      • Nur steht in den bestehenden Verträgen nichts von IP-Adressen-Sperren. Wenn zum Beispiel der Stiefvater mit dem studierenden Sohn einen Acoount teilt, haben beide, wegen verschiedener Wohnorte, unterschiedliche IP-Adressen, sind aber per Definition Mitglieder einer Familie. Auch Lebensgemeinschaften müssen nicht zwingend in ein und dem selben Haus wohnen. Hinzu kommt, wenn die Anbieter Teilnehmer per IP-Adressen-Kontrolle vom Dienst außschließen können, sind Strafzahlungen auch nicht mehr zulässig. Doch die meisten Kunden werden die AGBs ohnehin nicht so genau gelesen haben, und sich einer schriftlichen Mahnung widerspruchslos beugen.

      • Deswegen schrieb ich ja auch davon, dass sie Regeln aufstellen würden (in der Zukunft). :) Von Strafzahlungen habe ich auch bewusst nicht geschrieben, sondern lediglich von Account-Sperren oder ähnlichen „weichen“ Strafen.

    • Patrick

      Wie kommst du auf die Beschränkung auf eine Familie? Meines Wissens nach werden die Accounts auf Haushalte beschränkt.

      Somit entspräche dein Beispiel mit dem Stiefvater und dem studierenden Sohn an unterschiedlichen Wohnorten eh zwei unterschiedlichen Haushalten und würde somit einen Verstoß gegen die AGB darstellen, was vermutlich einfach mit einer Account-Sperre belegt werden würde und nicht etwa einer Zivilklage.

      • Weil ich erstens das Video geschaut habe und zweitens meine AGBs gelesen habe. Behaupte nichts, was du nicht wissen kannst. Oder kennst du meine AGBs?

      • Patrick

        Ich habe nichts behauptet. Mein Beitrag beginnt mit einer Frage an dich. Zudem habe ich „meines Wissens nach“ geschrieben. Die Bezugnahme auf dein Beispiel habe ich zudem im Konjunktiv verfasst. Alles also ganz unverbindlich und sicherlich keine Behauptung.

        Aber es sind nicht deine AGB, sondern die AGB der jeweiligen Unternehmen, die wir Nutzer einsehen können und danach dann zur Vertragsannahme annehmen müssen.

      • Du stellst eine falsche Vermutung an und ziehst daraus einen unzutreffenden, weil zu allgemeinen Schluss. Der Rest ist unsympathische Besserwisserei.

      • Patrick

        Meine unsympathische Besserwisserei hat den Hintergrund, dass ich „deine“ AGB sehr wohl kenne, da die AGB der Unternehmen sehr wohl einsehbar sind. Daher kann kann ich die AGB sehr wohl kennen, entgegen deiner Behauptung.

        Das Video habe ich übrigens nicht gesehen.

        Aber nehmen wir mal die Nutzungsbedingungen von Netflix:
        https://help.netflix.com/de/legal/termsofuse

        Dort ist unter §4.2 folgendes zu lesen:
        „Der Netflix-Dienst und […] dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.“

        Dort ist eindeutig der Begriff Haushalt zu lesen. Der Begriff Familie kommt nicht ein einziges Mal in den Nutzungsbedingungen vor. Und deswegen frage ich mich, wie man auf den Begriff Familie kommt.

      • Aurelius

        Ach schau mal, hier befleißigst du dich ja auch der Sophisterei.
        Drehen wir den Spieß doch mal um. Suche uns doch mal eine AGB heraus in der nicht von Haushalten gesprochen wird. Vielleicht ist ja auch Solons mit dabei? ;)
        Dir die Rosinen heraus zu picken, um vermeintlich Recht zu behalten ist sowas von billig, und altbekannt…
        (Siehe P.L.U.R.V)

      • Patrick

        Soso, konkrete Beispiele als Argument zu nennen ist also „billig“. *lol*

        Wo liegt denn nun dein Problem, dass ich ein konkretes Beispiel für meinen Standpunkt geliefert habe? Du bzw. ihr habt doch die gleichen Möglichkeiten der konkreten Untermauerung.

        Warum sollte ich etwas heraussuchen, das meinem Diskussionspartner in die Hände spielt? Du bist echt süß. :-)

      • Aurelius

        Du hast nicht nur versucht deinen Standpunkt zu belegen, sondern auch Solons zu entkräften, und das mit einem Beispiel, von dem du nicht weißt, ob es auf ihn und viele andere zutrifft. Das ist billig, weil du nur nach den Belegen suchst, die deine Vermutung bestetigt, aber nicht nach Belegen suchst, die dich widerlegen könnten. Das ist Schulhof Rhetorik, die nichts zur Wahrheitsfindung beiträgt. Und als Sahnehäubchen garnierst du das Ganze noch mit einer Prise Besserwisserei und Aroganz. Nicht sehr süß…;)

      • Patrick

        Warum muß ich wissen, auf wen mein Beispiel zutrifft? Ich habe gesagt, dass Netflix in seinen Nutzungsbedingungen den Begriff Haushalt benutzt und nicht den Begriff Familie. Und das habe ich durch die entsprechende Verlinkung und Zitat des entsprechenden Passus.

        Kann sein, dass es bei anderen Anbietern anders ist. Habe ich nicht überprüft.

        Wie gesagt ist es nicht meine Aufgabe, die Argumente für meinen Diskussionspartner zu suchen. Das ist wie beim Fußball, denn da muß auch jede Mannschaft ihre Tore für sich selbst schießen – Eigentore ausgenommen. Und du verlangst von mir die ganze Zeit ein Eigentor.

      • Aurelius

        Danke, für das super Beispiel, welches Ziel du bei Diskussionen verfolgst. XD

      • Wer stellt schon freiwillig seinen Standpunkt in Frage? Er könnten sich ja als falsch oder halb wahr herausstellen und das Ego erschüttern, wenn es darauf aufgebaut ist, Recht zu behalten…;)

  • Denke auch, dass das die Handhabe ist. WG-Sharing dürfte ja auch fein sein, obwohl keine (rechtliche) Familie.

    • Es steht eben nicht in jedem Vertrag eine Beschrenkung auf einen Haushalt. Es wird hier viel zu pauschal Generalisiert, und die vielen Einzelfälle nicht bedacht. Eine Sperre des Accounts durch den Anbieter ohne juristische Belege eines Vertoßes durch den Kunden wäre ein Vertragsbruch, der nicht selten zu Zivilprozessen führt, was auch für den Anbieter teuer wird.

      • Ich sehe das ganz ähnlich. So einfach wie man denkt, ist die Lösung des Problems nicht.
        Meine Tochter studiert zB in einer anderen Stadt, hat bei uns aber noch ihren Hauptwohnsitz und kommt regelmäßig am Wochenende nach hause. Ist sie jetzt noch Teil des Haushalts oder nicht? Würde mich eine der Streaming-Plattformen abmahnen und/oder sperren, weil meine Tochter in ihrer „Studentenbude“ auch den Dienst nutzt, würde ich es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Zum Glück gibt es einige Anbieter, die es einem einfacher machen und das Problem zB mit einer maximalen Anzahl von Nutzern gelöst haben.

      • Ohne das hier jetzt weiter anfachen und auf irgendwelche speziellen Einzelfälle eingehen zu wollen (wir sind uns glaube ich alle einig, dass das ein nahezu unmögliches Unterfangen wäre): Die Nutzerprofile haben erstmal nichts mit Account-Sharing im größeren Sinne zu tun, da es sich dabei lediglich um Abtrennungen zwischen Personen in den jeweils verankerten Haushalten (oder was auch immer geduldet wird) handeln sollte (im Sinne der Anbieter). Und dass mehrere Leute ein Nutzerprofil benutzen können, wäre dann auch noch so eine Sache… ;)

      • Es kann halt wirklich schnell kompliziert werden. Siehe zB Sky, mit den 2 möglichen Recievern und der maximalen Geräteanzahl. Im Sinne der Kundenfreundlichkeit wird hoffentlich erst mal nur auf Fehler hingewiesen und nicht gleich abgemahnt.


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