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Eine Klägerin aus Rosenheim regt sich auf

Mein TV-Aufreger der Woche: Rundfunkbeitrag wird auch bei schlechtem Programm fällig

Mini-Spoiler
26. August 2023, 08:01 Uhr
Mini-Spoiler
Michael
26.08.23

Keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, weil das Programm von ARD, ZDF & Co. zu schlecht ist? Das reicht nicht, hat jetzt ein Gericht entschieden. Denn: Die Rundfunkgebühren sind laut Bundesverfassungsgericht lediglich dazu da, zu gewährleisten, dass man überhaupt Rundfunk empfangen kann und der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig vom Staat agieren kann.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 17. Juli 2023 so entschieden und begründet. Wer also gedacht hat, man kann sich gegen die für viele als lästig empfundene Rundfunkbeitragspflicht wehren, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach eigener Ansicht nicht genug Qualität hat, der hat den Kürzeren gezogen. Die schriftlichen Details dazu sind jetzt auch da. Hier geht’s um einen Fall aus dem tiefsten Bayern. Eine Frau aus dem Landkreis Rosenheim hatte geklagt, weil sie für ihre Wohnung Rundfunkbeiträge zahlen sollte. Ihre Idee war, dass die Beitragspflicht hinfällig sein sollte, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeblich in der Meinungsvielfalt versagt.

Das Verwaltungsgericht in München hat in Runde eins ihr Gesuch abgeschmettert, aber sie ging in Berufung – der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wurde zuständig. Und auch der hat jetzt der Klägerin den Wind aus den Segeln genommen. Die Richter stützen sich darauf, dass der Rundfunkbeitrag laut Bundesverfassungsgericht nur dafür da ist, dass überhaupt Rundfunk empfangen werden kann. Das Ziel ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk genug Geld hat, ohne vom Staat abhängig zu sein. Das Gesetz sagt auch, dass der Rundfunk unabhängig sein muss und niemand von außen reinreden kann. Und wenn also jemand findet, dass die Programme lahm zu schlecht sind oder nicht genug verschiedene Meinungen repräsentieren, dann ist das nicht Grund genug, den Rundfunkbeitrag abzulehnen. Das BayVGH-Urteil ist jetzt mal gesetzt – die Klägerin kann aber innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen (BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2023, Az. 7 BV 22.2642).

Einen Tipp hatte der BayVGH übrigens auch noch parat: Wer sich beschweren will, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht den Geschmack treffen, gibt’s dafür extra Stellen, wo man das loswerden kann. Und ja, das Thema Rundfunkbeitrag wird sicher weiter kontrovers diskutiert werden, mit extremen Meinungen in beide Richtungen. Ich zum Beispiel finde die Gebühren vollkommen in Ordnung, ich nutze allerdings auch viel aus den Mediatheken von ARD und ZDF, außerdem läuft bei mir immer noch dann und wann mal das Radio. Wer’s nicht nutzt, wird weiter gegen die Gebühren sein. Mein Tipp an der Stelle: Einfach mal durch das Programm in der ARD Mediathek oder der ZDFnediathek surfen, da gibt’s wirklich tolle Angebote.

Bilder: Tim Reckmann / CC BY 2.0 / Montage sAWE.tv

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