Es war DER TV-Aufreger im Frühjahr letzten Jahres: Die Streaming-Plattform Joyn hatte für Aufsehen gesorgt, indem sie Inhalte aus den Mediatheken von ARD und ZDF in ihr Angebot integrierte – ohne Zustimmung der beiden öffentlich-rechtlichen Sender. Diese Aktion führte zu erheblichen Spannungen und einer intensiven Debatte über Urheberrechte, Kooperationsmodelle und die Zukunft des Streamings in Deutschland. Jetzt gibt es – etwas überraschend, wie ich finde – doch noch eine Einigung zwischen dem ZDF und ProSiebenSat.1: Die beiden Medien-Unternehmen haben eine Vereinbarung zur Einbindung von On-Demand-Inhalten des ZDF auf Joyn geschlossen. Der operative Start ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Mit der Zusammenarbeit wolle man „einen Beitrag zu einer vielfältigen und zukunftsfähigen Medienlandschaft in Deutschland“ leisten, wie es beim ZDF heißt.
Was bedeutet die Einigung zwischen Joyn und ZDF für uns Zuchauer:innen?
Künftig können Nutzerinnen und Nutzer Inhalte des ZDF direkt über Joyn abrufen. Die On-Demand-Inhalte des ZDF werden auf Joyn kostenlos und werbefrei zur Verfügung stehen. Heißt: Wer Joyn nutzt, erhält dann – neben den bereits verfügbaren Live-Sendern des ZDF – auch on-demand einen einfacheren Zugang zu dem Spektrum an Nachrichten, Dokumentationen, Kultur-, Factual- und Unterhaltungsangeboten des ZDF. Gleichzeitig bleibt das Streaming-Portal des ZDF die zentrale digitale Heimat des öffentlich-rechtlichen Angebots – wo ja seit einiger Zeit auch ARD-Inhalte zu sehen sind.
In einer Mitteilung geht das ZDF auch auf die Aufgabe öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ein: „Unser Auftrag ist es, möglichst viele Menschen mit unseren hochwertigen Angeboten zu erreichen“, erklärt Dr. Florian Kumb, Direktor Audience des ZDF. „Wenn ZDF-Streaming-Inhalte künftig auch auf Joyn auffindbar sind, stärken wir die Sichtbarkeit öffentlich-rechtlicher journalistischer Angebote im digitalen Raum.“ Nicole Agudo Berbel, Geschäftsführerin und Chief Distribution & Partnerships Officer bei ProSiebenSat.1, ergänzt das: „Von den hochwertigen Inhalten des ZDF profitieren unsere Nutzer:innen von Joyn, die künftig noch mehr erstklassigen Content auf Abruf entdecken können. Diese Kooperation zeigt, wie öffentlich-rechtliche und private Medien gemeinsam innovative Antworten auf den digitalen Wettbewerb geben. Damit setzen wir ein starkes, zukunftsweisendes Signal für das duale System und die Medienbranche insgesamt.“
Was bedeutet das ,mit Blick auf den Rundfunk-Staatsvertrag? „Die Vereinbarung konkretisiert das Kooperationsgebot des neuen Medienstaatsvertrags und steht für einen partnerschaftlichen Ansatz in der digitalen Medienwelt“, sagt das ZDF. Die Kooperation verbinde öffentlich-rechtliche Inhalte mit der breiten Nutzerbasis einer etablierten Streaming-Plattform und schaffe so neue Zugänge zu öffentlich-rechtlichen Informationen, Dokumentationen, Kultur- und Unterhaltungsangeboten. Diese basiert auf einer technischen Einbindung der ZDF-Inhalte in die Joyn-Benutzeroberfläche. Die Inhalte können dort abgerufen und abgespielt werden. Die redaktionelle Hoheit über diese Inhalte verbleibt beim ZDF.
Die Politik lobt die Einigung: „Dass ZDF-Inhalte künftig auch über Joyn erreichbar sind, verbessert die Auffindbarkeit hochwertiger Angebote. NRW hat sich bei der Weiterentwicklung des Medienstaatsvertrages besonders für kluge Kooperation statt künstlicher Konkurrenz eingesetzt“, erklärt beispielsweise der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski auf X. Der bayerische Medienminister Florian Herrmann wird von DWDL so zitiert: „Wenn hochwertige ZDF-Inhalte künftig kostenlos und werbefrei auch über die Streaming-Plattform Joyn erreichbar sind, profitieren beide Seiten durch mehr Reichweite, bessere Auffindbarkeit und einen einfacheren Zugang für die Nutzerinnen und Nutzer. Das ist eine echte Win-Win-Situation und zugleich ein starkes Signal für das duale Mediensystem und für die Sichtbarkeit hochwertiger journalistischer Angebote im digitalen Wettbewerb.“
Damit sind wir beim Thema Embedding: Joyn nutzte bei der Umsetzung vor etwas mehr als einem Jahr das sogenannte Embedding-Verfahren – die Inhalte wurden also lediglich von der Original-Plattform mit eingebunden, Klicks usw. zählen weiter auf die Original-Mediatheken ein. Joyn hatte das gemacht, weil der Katalog von ARD und ZDF natürlich eine extreme Aufwertung bedeutet. Joyn bemüht sich schließlich, zu DER deutschen Streamingplattform zu werden, wo möglichst viele Inhalte zusammengefasst sind. Ein Ansinnen, das wir auch von MagentaTV bereits kennen. Dieses Embedding von Joyn war nicht mit ARD und ZDF abgesprochen – nach kurzem, aber recht lautem Streit hatte man die Inhalte wieder runtergenommen. Der Beta-Test sei beendet, hieß es seinerzeit.
Es fing ganz harmlos an – mit einer vorangegangenen Lizenzvereinbarung von Joyn mit ARD und ZDF
Interessanterweise hatte Joyn kurz vor dieser umstrittenen Einbindung bereits umfangreiche Lizenzvereinbarungen mit ARD Plus, der WDR mediagroup, High View und ZDF Studios abgeschlossen. Durch diese Kooperationen erweiterte Joyn sein Angebot um zahlreiche beliebte Formate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu zählen Serien wie die „Lindenstraße“, „Dittsche“, Filme aus der Bud-Spencer-&-Terence-Hill-Reihe sowie Krimiserien wie „Watzmann ermittelt“, „Das Großstadtrevier“ und „Heiter bis tödlich“. Diese Inhalte sind sowohl über diverse FAST-Channels als auch On-Demand im AVoD-Bereich auf Joyn verfügbar und können bei Bedarf werbefrei im Abo-Bereich von Joyn PLUS+ abgerufen werden.
Zusätzlich sicherte sich Joyn über ZDF Studios ein Paket von über 2.700 Programmstunden. Dieses umfasst unter anderem Serien wie „Küstenwache“, „Wege zum Glück“, „Derrick“, „Ein Fall für Zwei“ und „Herzflimmern“. Auch verschiedene Dokumentarprogramme aus den Bereichen Natur und Geschichte, wie „Im Reich der Tiefe“ und „Frontlines – Kriegsschauplätze des Zweiten Weltkriegs“, wurden in das Angebot aufgenommen. Diese Inhalte stehen den Zuschauern in Deutschland, Österreich und der Schweiz werbefinanziert und kostenlos auf der Plattform zur Verfügung.
Rückblick: Darum ging’s im Streit zwischen ARD, ZDF und Joyn

ProSiebenSat.1 berief sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die das sogenannte „Embedding“ als rechtlich zulässig einstufe. Dennoch betonte das Unternehmen seinen Willen zur Kooperation und erklärte, in intensivem Austausch mit den Öffentlich-Rechtlichen zu stehen. Schließlich entschied Joyn Anfang März 2025, die Inhalte von ARD und ZDF wieder aus dem Angebot zu entfernen und kündigte an, konkrete Gespräche über eine zukünftige Zusammenarbeit aufzunehmen.
Bilder: Joyn, ZDF (KI-generiert)





































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