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Michael regt sich auf

Mein TV-Aufreger der Woche: Netflix lässt Filme und Serien nicht von FSK prüfen

Spoilerfrei
6. November 2021, 08:28 Uhr
Spoilerfrei
Michael
06.11.21

Mitte der Woche hat mich eine Pressemitteilung der FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH aufhorchen lassen. Da hat sie nämlich mitgeteilt, dass sie einen bestimmten Titel NICHT geprüft hat – und zwar die vieldiskutierte Netflix-Serie „Squid Game“. Eine Nicht-Prüfung zu vermelden, ist dann doch schon sehr ungewöhnlich, aber wenn man genauer hinschaut, versteht man, warum die FSK das macht.

Schauen wir erst einmal zur Pressemitteilung der FSK selbst: „Die Serie ‚Squid Game‘ lag der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nicht zur Prüfung vor und hat keine FSK-Freigabe erhalten. Eine Prüfung durch die FSK ist freiwillig und kann von allen Anbietern von filmischen Inhalten beantragt werden. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht.“ Soweit der Einstieg in die Nachricht.

Was macht die FSK?

Im Zentrum der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft stehen freiwillige Altersfreigabeprüfungen von filmischen Inhalten, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung auf anderen Vertriebswegen vorgesehen sind. Auf der Basis des Jugendschutzgesetzes und der FSK-Grundsätze wird in Prüfverfahren über die Freigabe für fünf Altersklassen entschieden, wie die FSK die eigene Tätigkeit selbst beschreibt. Die FSK-Alterskennzeichen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren machen die Arbeit der FSK einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Man kennt diese FSK-Aufkleber auf Blu-Ray- oder DVD-Hüllen, die mich persönlich mal mehr, mal weniger ärgern, nicht wegen der vergebenen Altersfreigabe, sondern wegen der großen Aufdrucke, die nicht selten die Covergestaltung stören. Für mich persönlich sind die Altersstufen auch nicht ganz tauglich – der Sprung zwischen 6 und 12 ist für mich zu hoch, ebenso würde ich mir zwischen 12 und 16 noch eine weitere Abstufung wünschen. Auch muss man sagen, dass sich die Kriterien durch den gesellschaftlichen Wandel geändert haben – was vor 30 Jahren erst ab 16 Jahren freigegeben war, würde heute sicher auch ab 12 Jahren durchgehen – aber das ist ein anderes Thema.

Neben der FSK gibt es übrigens auch noch die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF). Sie versteht sich als eine Einrichtung des Jugendmedienschutzes. Neben der Programmprüfung und der Vergabe von Altersfreigaben für Fernsehsendungen sieht die FSF ihre Aufgabe in der Förderung eines bewussteren Umgangs mit Medien. Anders als die FSK ist die FSF keine GmbH, sondern ein Verein.

Zurück zu eingestuften Titeln: Man kennt das auch bei vielen Filmen und Serien bei Streamingdiensten wie Amazon Prime Video oder Disney+. Man denke nur an die kontrovers geführte Diskussion zum Start von Disney+, als der Streamingdienst lediglich Titel bis einschließlich FSK 12 im Programm hatte. Warum war das so? Zum einen, weil man sich als familienfreundlicher Streamingdienst präsentieren wollte, zum anderen aber, weil man noch keine Jugendschutz-Funktion implementiert hatte. Die braucht man aber, wenn man nicht-jugendfreie Inhalte anbieten möchte.

Müssen Streamingdienste wie Netflix, Amazon und Disney keine FSK-Prüfungen durchführen lassen?

Die FSK führt die Prüfung auf Antrag durch. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht, auch nicht für Streamingdienste. Sie gelten nach Darstellung des erwähnten Vereins FSF als Telemedien, die Audio- und Videodateien in elektronisch abrufbaren Datenbanken zur Verfügung stellen. Diese können ohne das Downloaden einer bleibenden Kopie abgespielt werden. Auch Fernsehsender stellen ja bekanntlich digitale Programme zur Verfügung, die on demand gestreamt werden können. Hierbei wird zwischen Free-TV und Pay-TV unterschieden. Als bekannter deutscher Pay-TV-Anbieter ist Sky zu nennen, auf dessen Plattform unter anderem verschiedene Serien und Filme angeboten werden. Oder man denke an die Mediatheken von ARD und ZDF, und sicher ist es dem einen oder anderen schonmal aufgefallen, dass er bestimmte Titel dort erst zu später Stunde nach 22 Uhr abrufen kann – das geschieht dann eben aus diesen Jugendschutzgründen.

Die FSK sagt, sie engagiere sich auch im Online-Bereich und biete für den Jugendschutz im Internet ein „umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen“ an. Sie sei als FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder. Die Rechtslage sieht allerdings vor, dass Anbieter im Online-Bereich ihre Inhalte selbst einschätzen können, ob diese für Kinder bzw. Jugendliche einer bestimmten Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind.

Wie kommt Netflix bei „Squid Game“ auf die Altersfreigabe von 16?

Der Anbieter Netflix weist die koreanische Serie „Squid Game“ (wie übrigens auch einige andere koreanischen Serien im eigenen Portfolio, siehe Beitrag hier) in seinem Streamingangebot mit der Altersbewertung „16“ aus. Wichtig dabei: Es handelt sich hier nicht um eine Altersfreigabe der FSK. Rein rechtlich muss Netflix seine Eigenproduktionen auch nicht der FSK vorlegen. Diese können vielmehr durch die jeweiligen Anbieter mit einer Altersfreigabe versehen werden – in diesem Fall eben Netflix. Welche Bewertungskriterien hierfür herangezogen werden und ob die Anbieter selbst oder Drittanbieter die Altersfreigaben festlegen, ist nicht immer ersichtlich, wie auch die FSF bemängelt. Der Hinweis hierauf ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Bei „Squid Game“ hat Netflix also die Spielregeln zum Konsum selbst vorgegeben. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht vor, dass es entsprechend einen Jugenschutzbeauftragten bei den Anbietern geben muss, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Alternativ kann man das auch auslagern, eben an die FSF oder FSK natürlich. Der Knackpunkt an der Geschichte ist der reglementierte Zugang zum Netflix-Angebot. Bei Netflix erfolgt das durch eine PIN-Eingabe, die bestimmte Inhalte je nach Altersklassifizierung freigibt. Hier hat sich Netflix abgesichert und eine weitere Institution, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), beauftragt. Das Ergebnis: Die FSM sagt, dass Netflix ein Jugendschutzprogramm implementiert hat, das den Vorgaben des deutschen Gesetzgebers entspricht. Der FSM wurde die accountbezogene Schutzfunktion einer Jugendschutz-PIN zur Prüfung vorgelegt. Die Selbstkontrolleinrichtung hat die Funktion als geeignet im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beurteilt. „Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidung überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet Netflix nun als erster Streamingdienst ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an“, heißt es in einer undatierten, aber wohl älteren Pressemitteilung der FSM.

„Squid Game“ nachspielen: Die Verantwortung liegt bei den Eltern

Wie Netflix darauf kommt, dass „Squid Game“ geeignet für Zuschauer ab 16 Jahren ist, legt Netflix nicht offen – aber muss der Streamingdienst ja auch nicht. Hier reicht es, eine accountbezogene Schutzfunktion implementiert zu haben, die junge Zuschauer vor ab 16 Jahren freigegebene Inhalte schützt. Und damit sind natürlich Erziehungsberechtigte in der vollen Verantwortung. Da lohne es sich, genau hinzuschauen, sagt beispielsweise die in diesen Tagen vielzitierte Medienpädagogin Maya Götz in diesem Beitrag. Sie sind dafür verantwortlich, dass es Accounts mit entsprechender Reglementierung bei Netflix gibt, wenn sie mit Kindern in einem Haushalt leben, die Zugriff auf Streamingdienste wie Netflix haben – egal ob es der Fernseher ist, das Tablet der Eltern oder das eigene Smartphone. Ich unterstelle, dass es einigen Eltern gar nicht bewusst ist, dass sie Accounts mit Altersabstufungen einrichten können, und natürlich gibt es auch immer wieder Fälle, wo der Sachverhalt bekannt ist, aber trotzdem sorglos mit dem Zugang umgegangen wird. Welche Folgen das hat, kann man aktuell praktisch täglich nachlesen, wenn Meldungen auftauchen, in denen über Kinder berichtet wird, die Spiele aus „Squid Game“ nachspielen. Auch wir haben hier zum Beispiel schon darüber berichtet. An Halloween waren Kostüme aus „Squid Game“ der Renner, so dass sogar der berüchtigte Horror-Clown der vergangenen Jahre nur traurig in der Ecke gesessen haben dürfte. Das machen dann auch schon jüngere, wie hier oder hier zu lesen ist.

Das kommt nicht von ungefähr: Neben dem möglicherweise zu lasch geregelten Zugang zu Netflix selbst wird natürlich auch in zahlreichen anderen Medien auf „Squid Game“ referenziert – die Spiele lassen sich in Minecraft nachspielen, in Instagram und TikTok gibt es zahlreiche Memes zur Serie – man kann der Serie im Prinzip nicht entkommen.

Warum also die Pressemitteilung der FSK?

Zurück zur FSK – warum hat die FSK also auf „Squid Game“ reagiert, obwohl sie die Serie gar nicht geprüft hat? Eben WEIL sie sie nicht geprüft hat. Dass die FSK für die Einstufung ab 16 Jahren verantwortlich ist, ist aber mittlerweile eine weit verbreitete Falschmeldung. Klar, es ist naheliegend, dass die FSK die Einstufung vorgenommen haben könnte – man ist es so gewöhnt, ich erinnere da nochmal an die Aufkleber auf den DVD-Covern. Aber es bedarf schon eines sorgfältigeren Blicks und einer solideren Recherche, wenn man gerade aktuell im Zusammenhang mit „Squid Game“ über die Altersfreigabe berichtet. Die frühe Version eines Artikels der Deutschen Presseagentur (dpa) wies zum Beispiel noch den Satz „Experten plädieren dafür, die FSK-Altersfreigabe ab 16 Jahren unbedingt zu beachten.“ aus (was kurze Zeit später korrigiert wurde). Verschiedene Medien wie die WELT oder auch das ZDF übernehmen die Angaben ungeprüft. Die aufkommende Kritik an der Einstufung von „Squid Game“ ab 16 Jahren möchte sich die FSK natürlich nicht ankreiden lassen. Insofern ist die Pressemitteilung nur richtig – und immerhin reagieren einige Medien wie die BZ mit einem Disclaimer darauf.

Sie zeigt aber auch nur allzu deutlich, dass man noch einmal grundsätzlich darüber nachdenken müsste, wie Serien und Filmen dem Gesetz nach geprüft und für bestimmte Altersgruppen als geeignet beurteilt werden. Es reicht nicht aus, einen seichten gesetzlichen Rahmen festzulegen, ohne entsprechende Regularien und Mechanismen vorzugeben, die gut und verständlich nachvollziehbar sind und auf die man sich verlassen kann. Hier, so scheint es, hat die mediale Entwicklung die Gesetzgebung längst überholt. Medienkompetenz und Medienerziehung sind eben auch kein Kinderspiel.

Bilder: Netflix / eigene Montage

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10 Kommentare

  • Naja, aber mal im Ernst, wenn Squid Game jetzt von der FSK geprüft worden wäre und eine Freigabe ab 18 hätte, würden es trotzdem irgendwelche Kinder geben, die das „nachspielen“.

    Nicht falsch verstehen, ich bin absolut für Jugendschutz und alles drumherum, aber wir haben uns als Kinder ja auch früher auch FSK 18 Filme auf VHS angesehen.

    Netflix hat eine Alterfreigabe vorgegeben (und sogar eine angemessen hohe) und sie haben die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen in ihren Service implementiert. Von ihrere Seite aus haben sie alles richtig gemacht. Was wäre denn wirklich anders, wenn es jetzt ein offizielles FSK Siegel gäbe?

    • Hmm, da hast Du mich nicht ganz richtig verstanden, schätze ich. Ich bemängele, dass es keine einheitlichen Vorgaben gibt, was die Kontrolle von Serien und Filmen angeht. Und ich habe bemängelt, dass sich Eltern offensichtlich nicht (mehr) ausreichend in der Pflicht sehen, zu kontrollieren, was die Kinder schauen, und falls es sich um Titel mit höheren Freigaben handelt, das Zuschauen entsprechend zu begleiten und zu besprechen.

  • JohnLuther

    „Diese können vielmehr durch die jeweiligen Anbieter mit einer Altersfreigabe versehen werden – in diesem Fall eben Netflix.“

    Wenn Netflix festlegen würde, dass Squid Game ab 6 freigegeben ist, dann wäre das ok?

    Und da gibt es dann keine definierten Regeln/Kontrollen?

    • Hi, nein, das wäre vermutlich nicht ok. ;-) Denn auch wenn Netflix die Einstufung selber vornehmen kann, muss sich Netflix an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes halten. Viele lassen das von FSK etc. machen, weil es da etablierte Prüfverfahren gibt, aber man kann’s eben auch selber machen, das regelt speziell § 14a des Jugendschutzgesetzes. Macht Netflix das selbst, schaut die oberste Landesbehörde noch einmal mit drauf, ob die Einstufung in Ordnung geht. Hier wäre als 6 statt 16 aufgefallen. ;-) Hier kannst Du das nochmal nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000301125

  • JohnDoe

    Mich erinnert die Hysterie um nachgespielte Spiele aus der Serie an die Doku Mama, Papa, Zombie aus den 80ern. Da hat die Lehrerin die Eltern am Elternabend angezählt, weil die Kinder wussten was Zombies sind xD mal ehrlich, dass die Kinder das nachspielen ist kein Beweis dafür, dass sie es auch gesehen haben. Die Spiele können auch von älteren Zuschauern der Serie beigebracht worden sein. Hauptsache man hat was zum aufregen. In Holland ist alles uncut ab 16, auch das, was in Deutschland verboten ist. Klar, Jugendschutz ist wichtig aber Deutschland übertreibt mal wieder im besonderen Maße mit dem moralischen Finger.

  • Patrick

    Wenn man die Eltern mehr in der Pflicht sehen will diesbzgl. Verantwortung zu übernehmen, reichen meiner Ansicht nach die gegebenen Alterseinstufungen vollkommen aus, da sie gute Richtwerte bieten. Die letztendliche Feineinstufung muss eh von den verantwortlichen Eltern vorgenommen werden, da diese die Entwicklungsstufe ihrer Kinder beurteilen können.

    Mein Vater hatte damals für mich immer die „Vorabauswahl“ vorgenommen. Alles in allem gab er mir lange Leine bei dem was ich schauen durfte und netterweise hat mir mein Vater auch immer erklärt, warum ich bestimmte Filme nicht schauen durfte. Und eigentlich war er mit seinen Entscheidungen auch immer treffsicher. Lediglich „Der weiße Hai“ und „Nebel des Grauens“ hatte ich schauen dürfen, die mir danach aber – wider Erwarten – gehörig aufs Gemüt geschlagen sind.

    Aber wie auch immer. Die generelle Problematik in Deutschland hinsichtlich der Alterseinstufungen, Jugendschutzfreigaben, eventueller Indizierungen oder gar Beschlagnahmungen bleibt ungebrochen.

    • Bei einigen Klassikern ist das ja auch recht leicht zu entscheiden – bei dem gigantischen Angebot heutzutage muss man als Eltern aber vermutlich auf gewisse Einstufungen vertrauen, kann man doch schlecht alles einmal vorab gesehen haben. Manche Produktionen sind ja auch zu 99 Prozent familientauglich und dann kommt da die eine verstörende Szene, die ggf. auch zu einer Hochstufung geführt hat. Manchmal sind ja selbst einzelne Folgen einer oder ganze Staffeln niedriger eingestuft als spätere. Wenn man da als Eltern die FSK 12 eingestufte Pilotfolge schaut, die harmlos ist, dem Kind sagt „jo, passt“ und dann nehmen Gewalt und Co. zu, ist es halt schwer zu managen.

      • Patrick

        Ist das Vertrauen in eine Einstufung denn größer, nur weil die Einteilung feiner und damit vermeintlich genauer ausfällt?

        Eine solche Hochstufung würde ich gar nicht als problematisch empfinden.
        Der 7-jährige Sohn meiner Ex-Freundin hatte dagegen das Problem, dass er bei einigen Szenen von „Findet Nemo“ (FSK 0) aus Angst angefangen hatte zu weinen. Hätte man nicht voraussehen können und die Alterseinstufung hat in dem Fall auch nichts gebracht. Das war eine Erfahrung, die man leider machen mußte.

        Was das gigantische Angebot von heute angeht, so finde ich ebenfalls, daß man sich als Eltern (u.a.) dieser Verantwortung bewusst sein und ggfls. stellen sollte.

      • Insgesamt ist das halt einfach ein total schwer zu bearbeitendes Feld. Glaube nicht, dass es da DEN richtigen Weg gibt. Bin da bei dir: Eltern müssen vor allem einen Überblick haben, was ihre Kinder sehen (je nach Alter, versteht sich) und entsprechend ein Auge drauf haben. Die wissen auch am ehesten, wie früh- oder spätreif ein Kind ist, bzw., was es triggern könnte.

  • Patrick

    Wohl wahr. Denn allein das Thema der vermeintlich richtigen Erziehung ist ja nun ein sehr breit gefächertes Feld von elterlichen Ansichten und fachlichen Ratschlägen. Pauschallösungen helfen da vermutlich in der Tat wenig bis gar nicht.


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